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Was ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder der Verkaufspreis gemäß "Lauer-Taxe" ?

Die vom ABDATA – Pharma-Daten-Service herausgegebene sogenannte "Lauer-Taxe", teilweise auch als "ABDA-Artikelstamm" oder "Große Deutsche Spezialitätentaxe" bezeichnet, enthält die Daten sämtlicher Fertigarzneimittel und apothekenüblicher Waren, die in Deutschland für den Handel zugelassen und bei der Informationsstelle für Arzneimittelspezialitäten gemeldet sind. Erfasst sind dort beispielsweise die Artikelbezeichnung, Größe der Packungen, Darreichungsform, die Pharmazentralnummer und Preise. Der ABDATA – Pharma-Daten-Service gehört zu einer Tochtergesellschaft der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände).

Der in der Lauer-Taxe bei Fertigarzneimitteln angegebenen Verkaufspreis ist der gemäß §129 Abs. 5a SGB V nach dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung festgesetzte verbindliche Abrechnungspreis, welcher den Krankenkassen von der Apotheke in den Fällen, in denen die Kosten für ein nicht rezeptpflichtiges Arzneimittel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird (z.B. bei Kindern), in Rechnung gestellt wird. Bei anderen Waren des apothekenüblichen Sortiments bildet die Lauer-Taxe die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers ab, wenn dieser eine solche abgegeben hat.

Der aktuelle Verkaufspreis gemäß "Lauer-Taxe" spiegelt dabei traditionell den jeweiligen Preis wider, welcher von allen am Handel mit Produkten beteiligten Kreisen (Hersteller, pharmazeutischer Großhandel, Apotheken, Verbraucher) im Rahmen der allgemeinen Verkehrsauffassung verwendet und akzeptiert wird. Die Nennung im Shop erfolgt aus Servicegründen, um dem Verbraucher eine klare und eindeutige vergleichende Darlegung der im konkreten Einzelfall realisierbaren Ersparnis zu vermitteln.


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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.